Übertragungskapazität
Die Übertragungskapazität und die Datenschnittstellen von Richtfunkgeräten
sind — historisch gewachsen — an die Standards der
Telekommunikationstechnik angepasst. Im Hinblick auf die
Übertragungskapazität werden Richtfunkgeräte immer noch nach dem verwendeten
Multiplexverfahren unterschieden
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· PDH (Plesiochrone Digital Hirarchie)
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· SDH (Synchrone Digitale Hirarchie)
Inzwischen gilt diese Unterteilung weitestgehend als
überholt. Heute kann der Anwender die funkseitige Übertragungskapazität meist
durch Umschaltung von HF-Bandbreite und Modulationsverfahren per
Softwareeinstellungen (in gewissen Grenzen) beliebig skalieren.
Auf der Leitungsseite stehen verschiedene Interfaces von n x E1
bis STM1 oder Ethernet mit unterschiedlicher Geschwindigkeit zur Verfügung,
die dem funkseitigen, proprietären Basisband über ein digitales Koppelfeld per Mausklick
frei zugeordnet werden können.
Das Spektrum der möglichen Übertragungskapazität von Richtfunkgeräten mit
PDH- oder Ethernet-Datenschnittstellen reicht von 8 bis 1000 Mbit/s. Die
aktuellen Entwicklungen der Industrie bieten auch gemischte Übertragungssysteme mit Ethernet- und
E1-Schnittstellen an. Durch adaptive Modulation
kann die Ethernet-Übertragungskapazität den sich ändernden
Übertragungsbedingungen dynamisch angepasst werden.
Die mit Richtfunk erreichbare maximale Übertragungsrate
beträgt theoretisch 20 x STM1 auf einem Antennensystem. Solche
Anlagen sind auf Grund der erforderlichen Filter und Weichen sehr
aufwendig und nur als Indoor-System realisierbar. In der Praxis dürften in Mitteleuropa
solche Jumbokonfigurationen nicht nur an den Kosten, sondern vor allem
an fehlenden freien Frequenzen scheitern.
In bestimmten Frequenzbändern stehen RF-Kanäle mit 55, 56 oder 59,3 MHz Bandbreite zur
Verfügung. Auf einem solchen Kanal können auch mit
Splittingsystemen
2 x STM1 übertragen werden. Mit XPIC
sind sogar 4 x STM1 möglich. Im Weitverkehrsrichtfunk
werden mit derartig „überbreiten“ Frequenzkanälen die verschiedenen
Schwunderscheinungen allerdings kaum noch beherrschbar — zumal mit
wachsender Bandbreite auch das Eigenrauschen der Empfänger steigt. Aus diesen Gründen dürfte
sich die von der Bundesnetzagentur für den unteren 6-GHz-Frequenzbereich
vorgeschriebene Mindestentfernung von 20 km im
CCDP-Betrieb mit 59,3 MHz
Bandbreite nur im Ausnahmefall realisieren lassen.
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